4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestehend aus den Untersu- chungs- und Anklagekosten von Fr. 18‘654.95, den Gerichtskosten (inkl. Gerichtsgebühr) von Fr. 7‘173.60, den Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 6‘142.00, total Fr. 31‘970.55 werden dem Beschuldigten auferlegt und zu 50 % erlassen. Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung bleibt Ziff. 5 Abs. 1 vorbehalten.