3. Das mit Beschlagnahmebefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 3. Februar 2016 anlässlich der Brandschuttdurchsuchung sichergestellte und beschlagnahmte Spurenmaterial (Feuerzeug [gelb BIC], Sicherheitsvorschriftenblatt), lagernd beim KTD der Kantonspolizei Schwyz unter der Akten-Nr. „Brand 107-15“, wird dem Amt für Justizvollzug durch die Kantonspolizei Schwyz herausgegeben.