Die Berufung wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen und die Anschlussberufung teilweise gutgeheissen. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: Kantonsgericht Schwyz 5 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe frei gesprochen. 2. Die Zivilforderung wird teilweise gutgeheissen und der Beschuldigte verpflichtet, dem Amt für Justizvollzug den Betrag von Fr. 3‘000.00 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Zivilforderung abgewiesen.