8. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt F.________ (3/R) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) je mit Formular Rechtsmittelverzicht, an die Staatsanwaltschaft (1/A) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten), das Amt für Justizvollzug (1/R, inkl. Dispositiv des angefochtenen Entscheids zum Inkasso und Vollzug), die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtspräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 14. Dezember 2017 kau