4. Zufertigung an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) und Herr Rechtsanwalt D.________ (2/R), je unter Beilage des Rückzugs, Herr Rechtsanwalt G.________ (2/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 6. Juni 2017 rfl