Bei seiner Befragung vom 17. November 2016 gestand er schliesslich ein, dass nicht er selber, sondern sein Sohn E.________ der verantwortliche Fahrzeuglenker war. (…). Nach Einspracheerhebung (U-act. 14.1.03) vernahm die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten ein (U-act. 10.1.01) und überwies danach den Strafbefehl dem Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe (Vi-act. 1). Der Richter sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 2. März 2017 im Sinne des Strafbefehls schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu Fr. 1‘130.00 (total Fr. 27‘120.00) und mit einer Busse von Fr. 6‘780.00, respektive einer sechstägigen Ersatzfreiheitsstrafe.