Am Mittwoch, 12. August 2015, um 10.55 Uhr, wurde der Personenwagen der Marke Mini mit den Kontrollschildern SZ xx auf der Hauptstrasse H28a in Richtung Davos Dorf, mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung betrug netto 18 km/h. Als sich die Kantonspolizei Graubünden beim Fahrzeughalter A.________ schriftlich nach dem verantwortlichen Fahrzeuglenker erkundigte, gab seine Ehefrau D.________ am 7. September 2015 sich als verantwortliche Fahrzeuglenkerin an. Am 8. Oktober 2015 belastete D.__