4. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), die Staatsanwaltschaft March (1/A, inkl. Kopie des Rückzugs vom 6. Dezember 2017), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R, inkl. Kopie des Rückzugs vom 6. Dezember 2017), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten; zum Vollzug und zur Erstattung der Meldungen an das Strassenverkehrsamt sowie an die KOST) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 12. Dezember 2017 kau