4. Zufertigung an Rechtsanwalt C.________ (3/R), Rechtsanwalt E.________ (2/R), die Staatsanwaltschaft March (1/A), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) und an die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 10. Mai 2017 rfl