betreffend Fahrlässige Tötung (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 10. November 2016, SGO 2015 17);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Privatkläger gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil des Bezirksgerichts March vom 10. November 2016 fristgerecht Berufung anmeldeten (KG-act. 1); - dass das begründete Urteil am 11. April 2017 zum Versand kam und den Privatklägern bzw. deren Rechtsvertreter am 12. April 2017 zugestellt wurde;