betreffend Fahrlässige Tötung (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 10. November 2016, SGO 2015 17);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Staatsanwaltschaft March gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil des Bezirksgerichts March vom 10. November 2016 innert Frist am 15. November 2016 Berufung anmeldete (Art. 399 Abs. 1 StPO); - dass das begründete Urteil am 11. April 2017 an die Parteien versendet wurde (KG-act. 1);