5. Zufertigung an die Verteidigerin (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten), die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) sowie mit Formular an die KOST (zur Meldung des Freispruchs). Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtspräsident Der Gerichtsschreiber Versand 17. August 2017 lul