Instruktion eines Fahrschülers, noch drohten ihm aufgrund der dem Beschuldigten vorgeworfenen Verkehrsregelverletzungen oder einer anderen Gefahrenlage irgendwelche straf- oder zivilrechtlichen Vorwürfe zu entstehen, welche der Aufzeichnung respektive deren nachträglichen Bearbeitung in Bezug auf seine Person hätten einen nachvollziehbaren Zweck verleihen können.