3. Vorliegend erhielt die Polizei die Dascam-Aufzeichnungen als einzigen erheblichen Beweis gegen den Beschuldigten von einem Privaten (vgl. oben E. 2). Die Frage, ob respektive wann Beweisverbote auch greifen, wenn nicht staatliche Hoheitsträger (dazu vgl. noch unten E. 4), sondern Privatpersonen Beweismittel sammeln, wird in der StPO nicht explizit beantwortet. Das Bundesgericht hält es für überzeugend, von Privaten rechtswidrig erlangte Be- Kantonsgericht Schwyz 5