Fahrlehrer räumte ein, die Dashcam immer eingeschaltet zu haben, um bei einem Unfall ein Beweismittel zu haben (U-act. 10.0.02 Nr. 9). Er habe die Verkehrssituation als besonders gefährlich eingeschätzt und zufolge seiner Zusammenarbeit in der Prävention mit der Polizei den Film einem Polizisten gezeigt, der ihn sogleich beschlagnahmte. Danach habe die Polizei angerufen und wegen einer Anzeige angefragt. Die Anzeige sei eigentlich durch die Polizei initiiert worden (U-act. 10.0.02 Nr. 7).