wusste, dass er nicht rechts überholen darf und dass er beim Überholen auf die anderen Fahrzeuge Rücksicht nehmen musste. Indem er dennoch das Überholmanöver durchführte, handelte er willentlich und nahm eine damit verbundene ernstliche Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Kauf. Er wusste auch, dass er schnell unterwegs war und nahm eine Geschwindigkeitsüberschreitung billigend in Kauf.