Am 08.10.2015, 15.34 Uhr, lenkte A.________ in Goldau, Autobahn A4, Fahrtrichtung Küssnacht, den Personenwagen SZ D.________ bei einer gesetzlichen Geschwindigkeit von 120 km/h mit einer Geschwindigkeit von ca. 140 km/h. Kurz vor der Autobahnausfahrt Goldau überholte er auf der Normalspur zwei auf der Überholspur fahrende Personenwagen. Dann fuhr er nah an einen vor ihm fahrenden Personenwagen heran und wechselte unmittelbar vor dem soeben überholten Personenwagen auf die Überholspur. A.________ wusste, dass er nicht rechts überholen darf und dass er beim Überholen auf die anderen Fahrzeuge Rücksicht nehmen musste.