6. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 2‘000.00 werden C.________ im Betrag von Fr. 1‘500.00 auferlegt und gehen im Restbetrag (Fr. 500.00) auf die Staatskasse. Kantonsgericht Schwyz 25 7. a) A.________ wird für das Berufungsverfahren mit Fr. 500.00 aus der Kantonsgerichtskasse entschädigt. b) C.________ hat A.________ für das Berufungsverfahren mit Fr. 1‘500.00 zu entschädigen.