581.60. Zudem blieb der Aufwand für die Berufungsverhandlung unberücksichtigt. Ausgehend von einem Zeitaufwand von insgesamt sieben Stunden für die Berufungsverhandlung und einem Stundenansatz von Fr. 180.00 resultiert ein zusätzlicher Aufwand für die Leistungen am Tag der Berufungsverhandlung von Fr. 1‘357.00 inkl. 7.7 % MWST. Diese Leistungen sind auf die Parallelverfahren STK 2017 16 und 17 sowie auf das vorliegende Verfahren STK 2017 18, welche gleichzeitig verhandelt wurden, zu verteilen. Aufgrund des grösseren Umfangs der Parallelverfahren STK 2017 16 und 17 erscheint eine Verteilung des Aufwands von 2/3 auf diese beiden Verfahren (Fr. 904.65) und 1/3 auf das vorliegende Ver-