Hinzu kommen Barauslagen von Fr. 63.30. Unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuersatzes von 8 % resultiert für das Jahr 2017 ein Aufwand von Fr. 473.70. Hinzu kommt der Aufwand für das Jahr 2018. Der Rechtsvertreter des Privatklägers macht einen Zeitaufwand von 3 Stunden geltend. Bei einem Stundenansatz von Fr. 180.00 sowie einem Mehrwertsteuersatz von 7.7 % ergibt dies Aufwendungen von total Fr. 581.60. Zudem blieb der Aufwand für die Berufungsverhandlung unberücksichtigt.