Stundenansatz zu reduzieren. Weder ist ersichtlich noch wurde geltend gemacht, dass das vorliegende Verfahren besondere Schwierigkeiten bietet oder komplex wäre, weshalb es sich rechtfertigt, den Stundenansatz auf Fr. 180.00 festzulegen. Aufgrund des geänderten Mehrwertsteuersatzes sind die Aufwendungen im Jahr 2017 von denjenigen im Jahr 2018 zu trennen und die Mehrwertsteuer separat zu berechnen. Im Jahr 2017 leistete der unentgeltliche Rechtsvertreter Aufwendungen im Umfang von 2.083 Stunden, was bei einem Stundenansatz von Fr. 180.00 einen Aufwand von Fr. 375.00 ergibt. Hinzu kommen Barauslagen von Fr. 63.30.