c GebTRA). Der Verteidiger reichte an der Berufungsverhandlung eine Honorarnote ein und macht bis zur Berufungsverhandlung für alle drei Verfahren (STK 2017 16-18) einen Zeitaufwand von 18.7 Stunden bzw. einen Aufwand von Fr. 5‘189.95 (inkl. Auslagen und MWST) geltend (STK 2017 18, KG-act. 16/7). Allein für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung weist er in der detaillierten Leistungsabrechnungen einen zeitlichen Aufwand von total 11.5 Stunden aus (STK 2017 18, KG-act.