Entschädigungsforderung in ihrer Höhe. Sodann hängen die Leistungen für die Verteidigung und jene für die Opfervertretung im Parallelverfahren eng miteinander zusammen. Ebenso führt der Verteidiger richtig aus, dass sowohl die Einvernahmen im Vorverfahren als auch die erstinstanzliche Hauptverhandlung – und genauso die Berufungsverhandlung – gemeinsam, d.h. für beide Verfahren durchgeführt wurden. Demzufolge lassen sich diese Aufwendungen nicht ohne Weiteres voneinander trennen.