28 ZGB dar (BGer, Urteil 6B_414/2016 vom 29. Juli 2016, E. 2.4). Die Kostenauflage darf sich nur auf unbestrittene oder bereits klar nachgewiesene Umstände stützen (BGE 112 Ia 371, E. 2a; BGer, Urteil 6B_187/2014 vom 5. Februar 2015, E. 1.3.1). Nicht ausgeschlossen ist, dass sich das fehlerhafte Verhalten, das Anlass zur Kostenauflage gab, sachlich mit dem Vorwurf deckt, der Gegenstand der strafrechtlichen Anschuldigung war, Kantonsgericht Schwyz 15