10.0.14, Frage 18). Nachdem der Privatkläger den Beschuldigten geschlagen habe, habe letzterer gesagt, er (der Privatkläger) solle abhauen und nicht mehr auftauchen und er sei ein „Arschloch“ bzw. habe ein paar Fluchworte ausgeteilt (U-act. 10.0.14, Frage 14).