ff) I.________ sagte aus, dass der Beschuldigte ihm die Türe geöffnet habe und sie anschliessend in die Wohnung gegangen seien. Dort habe der Beschuldigte zum Privatkläger gesagt, er solle sich „verpissen“. Sie hätten sich dann angeschrien bis der Privatkläger schliesslich ein Messer geholt habe und damit auf den Beschuldigten zugelaufen sei. Er habe dem Beschuldigten geraten, die Wohnung zu verlassen, was dieser auch getan habe (U- act. 10.0.14, Fragen 9, 34 und 35). Er sei beim Beschuldigten vorbeigegangen, weil er mit dem Beschuldigten abgemacht habe, etwas trinken zu gehen (U-act. 10.0.14, Frage 18).