ee) J.________ gab zu Protokoll, dass es nach dem Würgevorfall auf dem Sofa an der Tür geklingelt habe und der Beschuldigte das Treppenhaus hinuntergestiegen sei (U-act. 10.0.04, Frage 10; U-act. 10.0.12, Frage 48). Kurz darauf habe er zusammen mit I.________ die Wohnung wieder betreten und zum Privatkläger gesagt, er solle nach Hause gehen, weil er (der Beschuldigte) hier wohne. Der Privatkläger habe dann angefangen, dem Beschuldigten zu drohen, er würde ihn kalt machen und ihn abstechen. Der Beschuldigte habe geantwortet, er solle sich jetzt endlich verpissen (U-act. 10.0.04, Frage 10). Bei der Auseinandersetzung sei es anfänglich um die Familie gegangen.