dd) Die Mutter des Beschuldigten, G.________, sagte zunächst aus, sie habe nichts bewusst wahrgenommen, aber sie denke schon, dass sich der Beschuldigte und der Privatkläger Schimpfwörter ausgeteilt hätten (U-act. 10.0.02, Frage 17). An der Einvernahme vom 15. Januar 2015 gab sie zu Protokoll, der Beschuldigte habe zu Beginn des Streits zum Privatkläger gesagt, er sei nicht sein Vater und habe ihm nichts zu sagen (U-act. 10.0.13, Frage 17).