10.0.15, Frage 8). Das Gefecht sei dann weitergegangen und der Beschuldigte habe nochmals gesagt, er würde schon Leute organisieren. Der Privatkläger habe geantwortet, er solle aufpassen, er sei nicht der erste, den er mit einem Messer kaltmachen würde. Auf diese Provokationen sei der Beschuldigte eingestiegen und habe zum Privatkläger gesagt, er solle kommen und mit dem Messer auf ihn einstechen, er habe ja sowieso keinen Mut (U- Kantonsgericht Schwyz 10