cc) H.________ sagte aus, zu Beginn der Auseinandersetzung habe der Privatkläger den Beschuldigten am T-Shirt gepackt und zu ihm gesagt, er solle aufhören, so spreche man nicht mit seiner Mutter. Daraufhin habe der Beschuldigte geantwortet, er (der Privatkläger) habe ihm nichts zu sagen, er sei nicht sein Vater bzw. er dürfe ihm überhaupt nichts machen. Als der Privatkläger dann mit der Faust zugeschlagen habe, habe ihn der Beschuldigte weggestossen mit den Worten, er solle sich verpissen, er habe hier nichts zu sagen (U-act. 10.0.15, Fragen 8 und 25).