10.0.01, Frage 19; U-act. 10.0.03, Frage 8). Bevor der Beschuldigte die Wohnung verlassen habe, habe er ihn noch als „fette Sau“ betitelt (U- act. 10.0.01, Frage 33). Ferner habe er (der Beschuldigte) ihm gesagt, dass er genug Leute kennen würde, die ihn zu Tode schlagen würden (U-act. 10.0.01, Frage 34; U-act. 10.0.03, Frage 17). Am 10. März 2016 gab der Privatkläger sodann zu Protokoll, er habe den Beschuldigten zunächst aufgefordert, ihn nicht als „fette Sau“, „Dreckstürke“, „Hurensohn“ etc. zu betiteln, erst danach sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Nach den ersten Schlägen seien gegenseitige verbale Attacken geflogen. Der Beschuldigte habe sich immer wiederholt.