d) aa) Der Privatkläger sagte aus, der Beschuldigte habe ihm gesagt, er könne ihn umbringen bzw. er werde ihn umbringen oder umbringen lassen (U-act. 4.1.12, Frage 21; U-act. 10.0.03, Frage 16). Sodann habe er (der Beschuldigte) nach dem Gerangel auf dem Sofa ihn (den Privatkläger) als „fette Sau“ und „Hurensohn“ betitelt und zu ihm gesagt, er habe hier nichts verloren und solle verreisen (U-act. 10.0.01, Frage 8; U-act. 10.0.03, Frage 14). Des Weiteren sagte der Privatkläger aus, der Grund für die Auseinandersetzung seien die persönlichen Angriffe des Beschuldigten gegen ihn gewesen bzw. dass er ihm gegenüber immer Morddrohungen ausgesprochen habe (U- act. 10.0.01, Frage 19;