1. Das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 13. Dezember 2016 in Prozess SGO 2016 30 Ziffer 1 sei aufzuheben und der Berufungskläger/Anschlussberufungsbeklagte sei wegen Drohung und Beschimpfung zu bestrafen. 2. Das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 13. Dezember 2016 in Prozess SGO 2016 30 Ziffer 2 sei aufzuheben und der Berufungskläger/Anschlussberufungsbeklagte sei zu verpflichten, dem Berufungsbeklagten/Anschlussberufungskläger eine Genugtuung im Betrag von CHF 500.00 zu bezahlen. 3.