In diesem Verfahren konstituierte sich C.________ mit Erklärung vom 9. Januar 2015 als Zivil- und Strafkläger (U-act. 8.2.04) und beantragt an der Hauptverhandlung, A.________ sei wegen Drohung und Beschimpfung zu bestrafen und zu verpflichten, ihm eine Genugtuung von Fr. 500.00 und eine Parteientschädigung von Fr. 500.00 zu bezahlen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates evtl. von A.________ (Vi-act. 29).