16. Zufertigung an Rechtsanwalt E.________ (2/R), Rechtsanwalt C.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A) und die Vorinstanz (1/ü) sowie nach definitiver Erledigung an die H.________ (1/R, im Dispositiv, betreffend Dispositivziffer 7), das Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug), die Vorinstanz (1/ES, unter Rückgabe der Akten), an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 24. Mai 2018 kau