a) Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus der Gerichtsgebühr von pauschal Fr. 6‘000.00 und den Kosten der Anklagevertretung von Fr. 1‘200.00, total Fr. 7‘200.00 werden D.________ zu 85 % (Fr. 6‘120.00) und B.________ zu 10 % (Fr. 720.00) auferlegt. Die restlichen Kosten (Fr. 360.00) gehen auf die Staatskasse. b) Bezüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung bleibt Ziff. 14 vorbehalten.