Diese Leistungen sind auf die vorliegenden Verfahren STK 2017 16 und 17 sowie auf das Parallelverfahren STK 2017 18, welche gleichzeitig verhandelt wurden, zu verteilen. Aufgrund des grösseren Umfangs der vorliegenden Verfahren STK 2017 16 und 17 erscheint eine Aufteilung des Aufwands von 2/3 auf das vorliegende Verfahren (Fr. 904.65) und 1/3 auf das Parallelverfahren STK 2017 18 (Fr. 452.35) angezeigt. Der Aufwand des amtlichen Verteidigers für die Berufungsverfahren STK 2017 16 und 17 beträgt somit total Fr. 4‘297.65 (= Fr. 3‘393.00 + Fr. 904.65). Wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ist diese Entschädigung vorerst auf die Staatskasse zu nehmen.