In dieser Honorarnote unberücksichtigt blieb der Aufwand für die Berufungsverhandlung. Ausgehend von einem Zeitaufwand von insgesamt sieben Stunden und einem Stundenansatz von Fr. 180.00 ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand für die Leistungen am Tag der Berufungsverhandlung von Fr. 1‘357.00 inkl. 7.7 % MWST. Diese Leistungen sind auf die vorliegenden Verfahren STK 2017 16 und 17 sowie auf das Parallelverfahren STK 2017 18, welche gleichzeitig verhandelt wurden, zu verteilen.