cc) Die Staatsanwaltschaft obsiegt ebenfalls überwiegend in Bezug auf die eigene Berufung . Einzig hinsichtlich der beantragten Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung betreffend den Messervorfall sowie der Höhe des Strafmasses unterliegt sie teilweise. Hinsichtlich der Anschlussberufung obsiegt sie vollumfänglich. dd) In Anbetracht des Gesagten rechtfertigt es sich, die Kosten für die Berufungsverfahren STK 2017 16 und 17 zu 85 % dem Beschuldigten (Fr. 6‘120.00), zu 10 % dem Privatkläger (Fr. 720.00) und im restlichen Umfang (Fr. 360.00) dem Staat aufzuerlegen.