11. a) Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus den Gerichtsgebühren von pauschal Fr. 6‘000.00 sowie den Kosten der Anklagevertretung von Fr. 1‘200.00 (STK 2017 16, KG-act. 13/1, S. 51), betragen total Fr. 7‘200.00. Die Parteien tragen diese Kosten nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).