32: 5. Dezember 2016: 2.5 Stunden, 8. Dezember 2016: 6 Stunden, 9. Dezember 2016: 4.5 Stunden und 12. Dezember 2016: 5 Stunden), was auch im Vergleich zum Aufwand des Verteidigers für die Vorbereitung der Hauptverhandlung (knapp zehn Stunden, vgl. Vi-act. 33), zu hoch erscheint. Ferner verlangt der Rechtsvertreter des Privatklägers Pauschalspesen von 3 % vom Honorar (Vi-act. 32). Nach dem kantonalen Gebührentarif für Rechtsanwälte berechnen sich die Auslagen bekanntlich nicht pauschal nach einem Prozentsatz des Honorars, sondern nach dem tatsächli- Kantonsgericht Schwyz 65