frau mehrfach schlug, sie (nicht lebensgefährlich) würgte und ihr unter Verwendung eines Messers drohte und deshalb wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher, teilweise versuchter Drohung sowie Tätlichkeiten schuldig gesprochen wurde (Obergericht Zürich, Urteil SB110628 vom 29. März 2012, E. II).