6S.334/2004 vom 30. November 2004, E. 4). Sodann bestätigte das Bundesgericht eine Genugtuung in Höhe von Fr. 5‘000.00 in einem Fall, in dem der Täter wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Freiheitsberaubung, versuchter Freiheitsberaubung sowie versuchter Nötigung verurteilt wurde, wobei er eines seiner Opfer mehrfach an den Haaren riss, sie am Hals würgte und ihr zahlreiche Faustschläge gegen den Körper versetzte, so dass sie Kopf- und Thoraxverletzungen erlitt (BGer, Urteil 6B_273/2010 vom 11. Mai 2010, E. 2).