BGer, Urteil 4A_115/2014 vom 20. November 2014, E. 6.4.1; Kessler, in: Honsell/Vogt/Wiegand [Hrsg.], Basler Kommentar, Obligationenrecht, Bd. I, 6. A., 2015, N 21 zu Art. 41 OR). Schliesst das Selbstverschulden den adäquaten Kausalzusammenhang nicht aus, kann es aber nach Art. 44 Abs. 1 OR unter Umständen einen Reduktionsgrund darstellen (Kessler, a.a.O., N 7 zu Art. 44 OR). Bei der Verschuldenshaftung sind in diesem Fall das Verschulden des Schädigers und das Selbstverschulden des Geschädigten miteinander zu vergleichen und der Schaden nach der Grösse der beiden Verschulden auf die Beteiligten zu verteilen (Kessler, a.a.O., N 9 zu Art. 44 OR m.w.