digung auf den Zivilweg. In Bezug auf die Genugtuung bringt er vor, neben den Faustschlägen ins Gesicht, dem Würgen bis zur Lebensgefahr und dem Messerangriff seien die mehrfachen Todesdrohungen nicht ausser Acht zu lassen. Insgesamt handle es sich um einen aussergewöhnlichen, krassen Gewaltexzess, den er über sich habe ergehen lassen müssen. Als Folge davon habe er die Maturaprüfungen abgebrochen und lange Zeit gebraucht, um sich wieder zu fangen. Vor diesem Hintergrund sei eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 7‘000.00 angemessen (STK 2017 16, KG-act. 13/2, S. 8 f.).