Nachdem es ihm anfänglich darum ging, den Privatkläger dazu zu bewegen, anständiger mit seiner Mutter umzugehen, entwickelte sich die Auseinandersetzung wohl zu einer persönlichen Angelegenheit zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger. Das Gericht gelangt deshalb zur Überzeugung, dass es dem Beschuldigten in dieser letzten Phase der Auseinandersetzung nicht mehr hauptsächlich um die Ehre der Mutter oder den Anstand des Privatklägers ging, sondern darum, im Streit mit dem Privatkläger die Oberhand zu gewinnen. Er wollte dem Privatkläger Angst machen, was er selber auch aussagte, und auf diese Weise den Streit sozusagen als „Sieger“ beenden.