cc) Demzufolge ist zunächst die Freiheitsstrafe für die versuchte eventualvorsätzliche Tötung festzulegen (vgl. E. 7c nachfolgend). Danach ist die Geldstrafe für die einfache Körperverletzung in leichten Fällen, die versuchte einfache Körperverletzung sowie die Drohung zu bestimmen, wobei in einem ersten Schritt die Strafe für das schwerste Delikt zu ermitteln und anschliessend angemessen zu erhöhen ist (vgl. E. 7d nachfolgend).