bb) Für die einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) und für die Drohung (Art. 180 StGB) sieht das Gesetz als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. In leichten Fällen der einfachen Körperverletzung kann der Richter die Strafe mildern (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB).