10.0.17, Frage 6). Keiner der übrigen Beteiligten bestätigte in dieser Hinsicht die Aussagen des Beschuldigten. Zwar gaben sie an, dass der Privatkläger dem Beschuldigten gesagt habe, er solle sich „verpissen“ bzw. er solle ihn doch abstechen, dass er ihm aber ebenso gedroht haben soll, lässt sich den Aussagen nicht entnehmen.