e) Gemäss den übereinstimmenden Aussagen des Privatklägers (U-act. 8.1.14, Fragen 17 und 33; U-act. 10.0.16, Frage 71) sowie der Zeugen K.________ (U-act. 10.0.15, Frage 50), L.________ (U-act. 10.0.04, Frage 10) und M.________ (U-act. 10.0.14, Frage 9) drohte der Beschuldigte dem Privatkläger damit, ihn umzubringen bzw. in herunterzustechen, als er das Messer holte. Sodann räumte der Beschuldigte selber ein, er habe dem Privatkläger gesagt, er werde ihn abstechen, wenngleich dies seiner Aussage zufolge die Antwort auf dieselbe Drohung durch den Privatkläger gewesen sein soll (U-act. 10.0.17, Frage 6).